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IHK Vermittlerregister: Noch bis Ende des Jahres 2008 eintragen
Selbständige Versicherungsvermittler, die noch nicht bei der
Industrie- und Handelskammer (IHK) registriert sind, sollten sich
beeilen: Denn am 1. Januar 2009 läuft die Übergangsfrist zur
Registrierung nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und
-beratung (VersVermV) ab. Danach dürfen Versicherungen wie die Royal London, PrismaLife, MGMI etc.
nur noch mit registrierten Partnern zusammenarbeiten.
Mehr Transparenz bei Versicherungsvermittlern: Das ist das Ziel
der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
(VersVermV). Noch bis zum 31. Dezember 2008 läuft die Übergangsfrist.
Danach gilt: Versicherer, also auch die Royal London, PrismaLife, MGMI etc. dürfen nur noch
Versicherungsneugeschäft von Partnern annehmen, die im
Versicherungsvermittlerregister eingetragen sind. Vermittler ohne
Registrierung müssen sich daher beeilen: Die IHK rechnet in den
kommenden Wochen mit einer Vielzahl von zu bearbeitenden Anträgen.
Ihre lokale IHK finden Sie unter www.dihk.de.
Hier können Sie Unternehmen, die im Vermittlerregister eingetragen sind, abfragen. Hier finden Sie die Anmeldungsformulare der IHK Hochrhein-Bodensee.
Sie sind noch nicht bei der IHK im Vermittlerregister eingetragen bzw. verfügen noch nicht über die Erlaubnis nach § 34 d GewO? Dann können wir Ihnen mit unserem Haftungsdach für Versicherungsvermittlung weiterhelfen. Mehr Infos hierzu finden Sie hier.
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