InRenCo Financial Services AG
Rürup Rente - Basis Rente

Basisrente - „Rürup-Rente“

Der Staat belohnt bei der Rürup-Rente – ähnlich wie bei der Riester-Rente – privates Engagement in Sachen Altersvorsorge in Form bestimmter Steuervorteile. Beiträge für die Rürup-Rente können bei der Steuererklärung während der Ansparphase als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Fiskus greift erst später bei der Rentenzahlung zu. Denn vollen Abzugsbetrag von maximal € 20.000,00 (Verheiratet: € 40.000,00) gewährt der Fiskus jedoch erst ab 2025. Derzeit können Sparer die Prämien nur anteilig geltend machen. 2009 sind das 68 % der Beiträge, maximal also € 13.600,00. Beim Steuersatz von 42 % lockt damit eine Erstattung von € 5.712,00. Jedes weitere Jahr steigt der abziehbare Prozentsatz um 2 weitere Prozentpunkte an. Die vollen jährlichen Abzugsbeträge können aber nur Selbständige und Freiberufler ausschöpfen, die nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Bei Arbeitnehmern verindert sich der absetzbare Betrag nochmals um den Arbeitgeberanteil sowie den steuerlich absetzbaren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.

In der Auszahlphase sind Rürup-Renten dann steuerpflichtig. Dennoch wird sich meist ein Steuervorteil ergeben, weil der persönliche Steuersatz in der Regel im Ruhestand niedriger ist als während des Berufslebens. Analog zur gesetzlichen Rente richtet sich der steuerpflichtige Anteil nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt danach gleich.

Im Rahmen der PrismaLife Police PrismaBasis oder der Quantum Police Portfolio Rente-basis bieten wir Ihnen zwei staatlich geförderte Rürup-Renten an.

Folgende Vorteile können dadurch genutzt werden:
  • Förderung durch den Staat in Form von Steuervorteilen
  • Die Rürup-Rente ist pfändungssicher (gilt nicht bei Selbstständigen und Freiberuflern und nur während der Ansparphase). Aus diesem Grund bleibt das Kapital auch bei einer Vermögensanrechnung im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit unberücksichtigt.
Folgendes sollten Sie allerdings im Rahmen der Rürup-Förderung beachten:
  • Die Versicherung kann erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und nur in Form einer lebenslangen Leibrente ausgezahlt werden.
  • Die Versicherung ist nicht veräußerbar, d.h. sie kann nicht vorzeitig gekündigt oder auf dem Sekundärmarkt verkauft werden. Innerhalb des Vertrages ist es aber prinzipiell möglich die Fonds zu shiften oder zu switchen.
  • In der Regel höhere Besteuerung in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung).

Hier finden Sie weitere Beispiele zur Steuerförderung

Weitere Informationen zu unseren Produkten können Sie hier kostenlos anfordern.