| Steuer auf LVs - Abgeltungssteuer |
25 Prozent plus x - Abgeltungssteuer und Ihre Folgen!Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?Sie wird direkt an der Quelle einbehalten - etwa bei Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften - und zwar dort, wo Privatinvestoren Festgeldkonten und Wertpapierdepots unterhalten. Es soll auch Sparer geben, die einen niedrigeren Steuersatz als 25 % haben. Wie funktioniert dann die Abgeltungssteuer? Das wichtigste: Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer ist nicht verloren. In einem solchen Fall wird die Einkommensteuererklärung oder auch die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung erforderlich. Mit einem dieser beiden Instrumente können Sparer "überzahlte" Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen. Derzeit haben Privatanleger Anspruch auf einen sogenannten Sparerfreibetrag und die Werbungskosten-Pauschale. Wird das so bleiben? In gewisser Weise schon, doch in veränderter Form. Beide - Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschale - werden zusammengeführt und heißen ab dem Jahr 2009 "Sparerpauschbetrag". Dieser wird insgesamt € 801 bei Alleinstehenden und € 1.602 bei gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten betragen. Neu ab dem Jahr 2009 ist, dass mit diesem Sparerpauschbetrag sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geldanlage abgegolten sind. Dies bedeutet, dass ein Steuer sparender Einzelnachweis von Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Vermögensbildung anfallen, nicht mehr möglich sein wird. Sind ab dem übernächsten Jahr auch kapitalbildende Lebensversicherungen vom Quellensteuerabzug betroffen?
Ja. Greift die Abgeltungssteuer auch bei lebenslangen Leibrenten-Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen? Definitiv nicht. Hier bleibt auch ab dem übernächsten Jahr alles beim Alten. Dies bedeutet: Die Besteuerung erfolgt auf Grundlage des vergleichsweise günstigen Ertragsanteils. Demnach wird nur ein recht geringer Teil der privaten Rentenzahlungen dem Zugriff des Finanzamtes ausgesetzt. Die (prozentuale) Höhe des Ertragsanteils, auf Basis der jährlichen Leibrente, richtet sich nach dem vollendeten Lebensjahr des Privat-Rentners bei erstmaliger Zahlung. Faustformel: Je älter der Versicherungsnehmer beim ersten Zahlungseingang ist, desto niedriger fällt der Ertragsanteil aus und umso milder ist die Besteuerung. Komplexes SystemSo werden Kapitallebensversicherungen künftig besteuert
Bescheidenes FinanzamtPrivate Renten werden - trotz Abgeltungssteuer ab 2009 - auch künftig nach dem günstigen Ertragsanteil besteuert.
1) in Prozent der Jahresrente; Quelle: Alterseinkünftegesetz Weitere Fragen und Antworten zu vorgenannten Ausführungen finden Sie hier. Achtung: Vorgenannte Informationen ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater. Weitere Informationen zu unseren Produkten können Sie hier kostenlos anfordern. |
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