| Pfändungsschutz bei Rürup-Rente |
|
02.04.2010 - Die schleppende Konjunktur in und außerhalb
Deutschlands belastet nicht nur Großunternehmen und Mittelständler.
Auch Freiberufler und Selbstständige spüren immer mehr, dass den Kunden
das Geld nicht mehr so locker sitzt und die Aufträge ausbleiben. Ihnen
droht im schlimmsten Falle Arbeitslosigkeit oder Insolvenz. Wie sieht
es in solchen Fällen mit den Rücklagen für die private Altersvorsorge
aus? Nach Angaben der Deutschen Bank ist die Art des Vorsorgeproduktes ausschlaggebend, ob das finanzielle Polster fürs Alter vor dem Zugriff von Arbeitsagentur und Sozialamt geschützt ist. Der Bezug von Arbeitslosengeld II sei nämlich erst nach Einsatz des eigenen Vermögens möglich, von bestimmten Freigrenzen abgesehen. Zum Vermögen gehören auch Rücklagen für die Altersvorsorge. Ausnahme: Das Vorsorgevermögen einer Basis-Rente (Rürup-Rente). Das diese unkündbar, nicht kapitalisierbar und auch nicht veräußerbar ist, bleibt das Vorsorgevermögen in diesen Verträgen gesetzlich geschützt. Wer über eine Lebensversicherung oder klassische Privatrente verfügt, genieße diesen Schutz grundsätzlich nicht, so die Experten der Deutschen Bank. Gleiches gilt bei Insolvenz. Verantwortlich dafür ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge, das 2007 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht hohe Vorsorge-Pfändungsfreigrenzen unter anderem für Basis-Renten, die mit zunehmendem Alter steigen. Insgesamt sind bis zu 238.000 Euro an Vorsorgekapital unantastbar. Folgende Sparleistungen bleiben pro Jahr pfändungsfrei: - vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr: 2.000 Euro - vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr: 4.000 Euro - vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr: 4.500 Euro - vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr: 6.000 Euro - vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr: 8.000 Euro - vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr: 9.000 Euro Übersteigt der Rückkaufwert der Police den unpfändbaren Betrag, sind darüber hinaus drei Zehntel des überschüssigen Betrags ebenfalls unpfändbar, heißt es weiter. Quelle: all4finance, 06.04.2009 Weitere Informationen zu unseren Produkten können Sie hier kostenlos anfordern. |