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Haftungsdach für Versicherungsvermittlung |
Sie verfügen nicht über eine Erlaubnis nach § 34 d GewO?
Dann können wir Ihnen 2 Lösungswege anbieten
Seit dem 01.01.2009 müssen alle Versicherungsvermittler/-berater bei Ihrer zuständigen IHK registriert sein. Registriert werden aber nur Vermittler/-berater die eine Erlaubnis nach § 34 d GewO vorweisen können. Dies setzt eine angemessene fachliche Qualifizierung im Versicherungsbereich voraus. Vermittler ohne aktuelle Erlaubnis nach § 34 d GewO unterliegen somit faktisch einem Berufsausübungsverbot im Versicherungsbereich.
In Verbindung mit unserem Haftungsdach für Versicherungen können wir Ihnen 2 legale Lösungswege zur Versicherungsvermittlung - über InRenCo - aufzeigen. Zeitgleich unterstützt InRenCo den Vermittler (neben der produktspezifischen Ausbildung) - auf Wunsch - zusätzlich beim Erwerb der gewünschten IHK-Qualifikation für den Versicherungsvertrieb.
Folgende Möglichkeiten bestehen um über InRenCo Versicherungen legal anzubieten:
- Zusammenarbeit im Bereich Versicherungen mit InRenCo mittels Tippgebervertrag oder
- Ausschliessliche Zusammenarbeit im Bereich Versicherungen mit InRenCo im Rahmen eines Angestellten Verhältnisses
InRenCo veranlasst die Registrierung bei den zuständigen Behörden. Eine
ggf. vorhandene Erlaubnis nach § 34 c GewO bleibt hiervon unberührt.
Vorteile
- Exklusive Top Produkte
- Sofortiger eigenständiger Vertrieb der InRenCo Versicherungsproduktpalette ohne § 34 d GewO Zulassung
- Unterstützung bei Werbung und Neukundengewinnung
- Selbständige und freie Betreuung des eigenen Kundenstamms
- Eigener marktgängiger Provisionsanspruch ab dem ersten Umsatz
- Auf Wunsch maßgeblich durch InRenCo gesponserte IHK-Ausbildung zum Versicherungsfachmann/-frau
- und vieles mehr...
Interesse am InRenCo Versicherungshaftungsdach?Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Ansprechpartner: Markus Graf
Tel. Nr.: 0041 61 685 98 88
Email:
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