InRenCo Financial Services AG
Haftungsdach für Versicherungen

Sie möchten im Bereich Versicherungen aktiv werden haben aber keine Zulassung nach § 34 d?

Dann können wir Ihnen mit dem InRenCo Haftungsdach 2 Möglichkeiten anbieten:

  • Sie arbeiten im Rahmen einer Tippgebervereinbarung mit InRenCo
  • Sie arbeiten im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses exklusiv im Bereich Versicherungen mit InRenCo
Beide Möglichkeiten haben Ihre Vor- und Nachteile. Rufen Sie uns einfach an, wir erklären Ihnen gerne wie diese aussehen.

Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
 

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