| Vermögenswirksame Leistungen - kurz VWL |
Gesetzliche Grundlagen zu Vermögenswirksamen LeistungenDefinition: Tarif- oder Arbeitsvertraglich geregelte Geldleistung des Arbeitgebers, die wie "normaler Lohn" behandelt wird.Rechtsgrundlage: 5. Vermögensbildungsgesetz Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Anspruchsberechtigt sind:
Weitere Informationen zu unseren Produkten können Sie hier kostenlos anfordern. |