InRenCo Financial Services AG
Vermögenswirksame Leistungen - kurz VWL

Gesetzliche Grundlagen zu Vermögenswirksamen Leistungen

Definition: Tarif- oder Arbeitsvertraglich geregelte Geldleistung des Arbeitgebers, die wie "normaler Lohn" behandelt wird.

Rechtsgrundlage: 5. Vermögensbildungsgesetz

Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Vermögenswirksame Leistungen besteht nicht.

Anspruchsberechtigt sind:
  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Auszubildende
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