| Steuer |
LebensversicherungenBisherige Regelung:Die Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen ist steuerfrei, wenn die Verträge bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Dafür müssen jedoch Mindestanforderungen erfüllt sein: a.) Vertragslaufzeit = mindestens 12 Jahre b.) Mindesttodesfallschutz = 60 % c.) Beitragszahlungsdauer = mind. 5 Jahre Neue Regelung: Ist nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig, wird keine Abgeltungssteuer fällig. Der Verkauf nicht privilegierter Policen über den Zweitmarkt wird mit 25 % besteuert. Altvertrag bis 2004
Vertrag ab 2005
Steueränderung für Lebensversicherungen ab dem 01.04.2009 Ab dem 01.04.2009 gilt bei kapitalbildenden Lebensversicherungen für Neuverträge die hälftige Besteuerung des Ertragsanteils ("Halbeinkünfteverfahren") nur, wenn der Vertrag neben den bisherigen Vorraussetzungen nun auch über einen im Jahressteuergesetz 2009 festgelegten ausreichenden Mindesttodesfallschutz verfügt. Ist der Todesfallschutz nicht ausreichend, bedeutet dies, dass auf den vollen Ertrag Abgeltungssteuer zu entrichten ist. Als ausreichend werden bei Einmalbeiträgen 10 % und bei Sparplänen 50 % der zu zahlenden Gesamtprämie angesehen. Für Fondsgebundene Rentenversicherungen gilt folgendes: Entweder die Police hat einen garantierten Rentenfaktor ab Beginn oder der Todesfallschutz wird wie vorgenannt angepasst. AbgeltungssteuerVorraussetzungen für LVs ab 01.04.2009 Wechsel der versichten Person ab 10.2009 Steuerliche Förderung der Rürup Rente Steuerliche Förderung der Direktversicherung Weitere Informationen zu unseren Produkten können Sie hier kostenlos anfordern. |
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