InRenCo Financial Services AG
Steuer

Lebensversicherungen

Bisherige Regelung:
Die Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen ist steuerfrei, wenn die Verträge bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Dafür müssen jedoch Mindestanforderungen erfüllt sein:
a.) Vertragslaufzeit = mindestens 12 Jahre
b.) Mindesttodesfallschutz = 60 %
c.) Beitragszahlungsdauer = mind. 5 Jahre

Neue Regelung:
Ist nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig, wird keine Abgeltungssteuer fällig. Der Verkauf nicht privilegierter Policen über den Zweitmarkt wird mit 25 % besteuert.

Altvertrag bis 2004
  Rechtslage bis 2008 (bisher)
Abgeltungssteuer (neu)
Kapitalauszahlung
Wie oben dargestellt unter besagten Vorraus-setzungen steuerfrei.
Gleiches gilt auch für die Abgeltungssteuer.
Verkauf von Gebrauchtpolicen
Nicht steuerpflichtig.
Nur steuerpflichtig, wenn die Police steuerschädlich beliehen wurde; sonst keine Abgeltungssteuer.

Vertrag ab 2005
  Rechtslage bis 2008 (bisher)
Abgeltungssteuer (neu)
Kapitalauszahlung
Steuerpflichtig in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Ablaufleistung. Zur Hälfte steuerfrei bei mind. 12 Jahren Laufzeit + Auszahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Steuerpflichtiger Kapitaertrag. Bei voler Steuerpflicht hat Kapitalertragssteuer abgeltende Wirkung. Bei hälftiger Steuerpflicht ist der hälftige Unterschiedsbetrag individuell zu versteuern.
Verkauf von Gebrauchtpolicen
Nicht steuerpflichtig.
Veräußerung ab 2009 steuerpflichtig. Veräußerer + Erwerber haben jeweils die besitzanteiligen Erträge zu versteuern.

Steueränderung für Lebensversicherungen ab dem 01.04.2009

Ab dem 01.04.2009 gilt bei kapitalbildenden Lebensversicherungen für Neuverträge die hälftige Besteuerung des Ertragsanteils ("Halbeinkünfteverfahren") nur, wenn der Vertrag neben den bisherigen Vorraussetzungen nun auch über einen im Jahressteuergesetz 2009 festgelegten ausreichenden Mindesttodesfallschutz verfügt. Ist der Todesfallschutz nicht ausreichend, bedeutet dies, dass auf den vollen Ertrag Abgeltungssteuer zu entrichten ist. Als ausreichend werden bei Einmalbeiträgen 10 % und bei Sparplänen 50 % der zu zahlenden Gesamtprämie angesehen.

Für Fondsgebundene Rentenversicherungen gilt folgendes: Entweder die Police hat einen garantierten Rentenfaktor ab Beginn oder der Todesfallschutz wird wie vorgenannt angepasst.

Hier finden Sie eine Übersicht der Sie entnehmen können welcher Tarif unserer Produktpartner diese Vorraussetzungen erfüllt bzw. nicht erfüllt.

Abgeltungssteuer
Vorraussetzungen für LVs ab 01.04.2009
Wechsel der versichten Person ab 10.2009
Steuerliche Förderung der Rürup Rente
Steuerliche Förderung der Direktversicherung

Weitere Informationen zu unseren Produkten können Sie hier kostenlos anfordern.