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Altersvorsorge Rürup, Direktversicherung und Co. |
Das ändert sich bei Riester & Co. 2010
Die gesetzlichen Altersrenten sollen in den nächsten zwei Jahren gar
nicht steigen, in den darauf folgenden Jahren nur "gedämpft". Die
Schere zwischen dem Nettoeinkommen im Berufsleben und der gesetzlichen
Altersrente geht damit immer weiter auseinander. Das macht den Aufbau
einer zusätzlichen privaten Alterssicherung für Berufstätige - speziell
für die Jüngeren - zwingend notwendig. Ansonsten ist die Gefahr groß,
im Alter im schlimmsten Fall nur noch auf die Grundsicherung angewiesen
zu sein. Die neue Bundesregierung hält an der Förderung privater
Altersvorsorge fest. Hier eine Übersicht über die einzelnen
Fördervarianten und die Änderungen im neuen Jahr:
Betriebliche Altersversorgung: Bei Verträgen zur
Entgeltumwandlung können vom Brutto-Gehalt eines Arteibnehmers bis zu 4
% der Beitragsbemessungsgrenze in der geetzlichen Rentenversicherung
pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden. 2010
verschiebt sich diese Grenze von bisher € 2592 auf € 2640. Das
entspricht einem maximalen Monatsbeitrag von € 220 statt bisher € 216.
Wer so viel anspart, kann auch künftig unter bestimmten
Vorraussetzungen € 150 monatlich oder € 1800 im Jahr zusätzlich
steuerfrei in die betreibliche Altersversorgung investieren.
Dafür sind dann aber Sozialabgaben zu entrichten. Arbeitnehmer müssen
wissen, dass die Zahlungen aus einem solchen Vertrag im Alter zu 100 %
steuerpflichtig sind und volle Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung anfallen. Außerdem schmälert die Entgeltumwandlung
aus dem Brutto die spätere gesetzliche Altersrente.
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Rürup Rente: Die Förderung erfolgt ausschließlich über
Steuervorteile, denn die bevorzugte Zielgruppe sind Selbständige. 2010
erkennt das Finanzamt von den Beiträgen zur Basis-Rente - landläufig
als Rürup-Rente bekannt - 70 statt bisher 68 % bis zu einer
Höchstgrenze von € 20.0000 als Sonderausgaben an. Damit sind im
kommenden Jahr max. € 14.000 absetzbar. Für Verheiratete gelden die
doppelten Beträge.
Auch Arbeitnehmer können die Rürup-Rente nutzen. Bei ihnen reduziert
sich allerdings der Steuervorteil, weil die Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung heruntergerechnet werden. Wer bereits Leistungen au
seiner Basis-Rente bezieht, bei dem steigt der steuerpflichtige Anteil
der Rente im Jahr 2010 auf 60 %.
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Riester Rente: Die Grundzulage beträgt weiterhin € 154 im Jahr.
Hinzu kommt die Kinderzulage von € 185 je Kind, ab Jahrgang 2008 von €
300. Förderberechtigte, die unter 25 Jahre alt sind und erstmals einen
Riester-Vertrag abschließen, erhalten einmalig einen Bonus von € 200.
Vorraussetzung für die maximale Förderung 2010 ist ein Beitrag von 4 %
des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens von 2009 miuns
aller Zulagen.
Die Bundesregierung wird auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
reagieren müssen, der mehrere Förderrichtlinien monierte. So könnten
künftig Senioren ihre Riester-Rente ins Ausland "mitnehmen", ohne dass
Zuschüsse und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Auch
Grenzpendler würden profitieren. Noch gelten allerdings die alten
Regelungen weiter.
Wohn Riester: Die Riester-Förderung erhalten auch Sparer, die
damit später einmal ein Eigenheim finanzieren wollen. Wenn sie in
Zukunft bauen oder kaufen, dürfen sie ihr angespartes Guthaben als
Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung nutzen. Bis Ende 2009
musste die Entnahme aus einem Riester-Vertrag mindestens € 10.000
betragen. Ab 2010 fällt diese Mindestgrenze weg.
Quelle: Südkurier 9.12.09
Vermögenswirksame Leistungen - kurz VWL:
Definition: Tarif- oder Arbeitsvertraglich geregelte Geldleistung des Arbeitgebers, die wie "normaler Lohn" behandelt wird.
Rechtsgrundlage: 5. Vermögensbildungsgesetz.
Anspruchsberechtigt sing:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Richter
- Soldaten
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