InRenCo Financial Services AG
Altersvorsorge Rürup, Direktversicherung und Co.

Das ändert sich bei Riester & Co. 2010

Die gesetzlichen Altersrenten sollen in den nächsten zwei Jahren gar nicht steigen, in den darauf folgenden Jahren nur "gedämpft". Die Schere zwischen dem Nettoeinkommen im Berufsleben und der gesetzlichen Altersrente geht damit immer weiter auseinander. Das macht den Aufbau einer zusätzlichen privaten Alterssicherung für Berufstätige - speziell für die Jüngeren - zwingend notwendig. Ansonsten ist die Gefahr groß, im Alter im schlimmsten Fall nur noch auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Die neue Bundesregierung hält an der Förderung privater Altersvorsorge fest. Hier eine Übersicht über die einzelnen Fördervarianten und die Änderungen im neuen Jahr:

Betriebliche Altersversorgung: Bei Verträgen zur Entgeltumwandlung können vom Brutto-Gehalt eines Arteibnehmers bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der geetzlichen Rentenversicherung pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden. 2010 verschiebt sich diese Grenze von bisher € 2592 auf € 2640. Das entspricht einem maximalen Monatsbeitrag von € 220 statt bisher € 216. Wer so viel anspart, kann auch künftig unter bestimmten Vorraussetzungen € 150 monatlich oder € 1800 im Jahr zusätzlich steuerfrei in die betreibliche Altersversorgung investieren.

Dafür sind dann aber Sozialabgaben zu entrichten. Arbeitnehmer müssen wissen, dass die Zahlungen aus einem solchen Vertrag im Alter zu 100 % steuerpflichtig sind und volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Außerdem schmälert die Entgeltumwandlung aus dem Brutto die spätere gesetzliche Altersrente.

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Rürup Rente: Die Förderung erfolgt ausschließlich über Steuervorteile, denn die bevorzugte Zielgruppe sind Selbständige. 2010 erkennt das Finanzamt von den Beiträgen zur Basis-Rente - landläufig als Rürup-Rente bekannt - 70 statt bisher 68 % bis zu einer Höchstgrenze von € 20.0000 als Sonderausgaben an. Damit sind im kommenden Jahr max. € 14.000 absetzbar. Für Verheiratete gelden die doppelten Beträge.

Auch Arbeitnehmer können die Rürup-Rente nutzen. Bei ihnen reduziert sich allerdings der Steuervorteil, weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung heruntergerechnet werden. Wer bereits Leistungen au seiner Basis-Rente bezieht, bei dem steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2010 auf 60 %.

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Riester Rente: Die Grundzulage beträgt weiterhin € 154 im Jahr. Hinzu kommt die Kinderzulage von € 185 je Kind, ab Jahrgang 2008 von € 300. Förderberechtigte, die unter 25 Jahre alt sind und erstmals einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten einmalig einen Bonus von € 200. Vorraussetzung für die maximale Förderung 2010 ist ein Beitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens von 2009 miuns aller Zulagen.

Die Bundesregierung wird auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes reagieren müssen, der mehrere Förderrichtlinien monierte. So könnten künftig Senioren ihre Riester-Rente ins Ausland "mitnehmen", ohne dass Zuschüsse und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Auch Grenzpendler würden profitieren. Noch gelten allerdings die alten Regelungen weiter.

Wohn Riester: Die Riester-Förderung erhalten auch Sparer, die damit später einmal ein Eigenheim finanzieren wollen. Wenn sie in Zukunft bauen oder kaufen, dürfen sie ihr angespartes Guthaben als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung nutzen. Bis Ende 2009 musste die Entnahme aus einem Riester-Vertrag mindestens € 10.000 betragen. Ab 2010 fällt diese Mindestgrenze weg.

Quelle: Südkurier 9.12.09

Vermögenswirksame Leistungen - kurz VWL:
Definition: Tarif- oder Arbeitsvertraglich geregelte Geldleistung des Arbeitgebers, die wie "normaler Lohn" behandelt wird.

Rechtsgrundlage: 5. Vermögensbildungsgesetz.

Anspruchsberechtigt sing:
  • Arbeitnehmer
  • Beamte
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