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Lebenslange sofort beginnende voll garantierte Rente Individualrente der Quantum Leben
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Auszahlplan mit Royal London
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Absicherung der Erben
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1.) Rentengarantiezeit max. 10 Jahre
2.) Rückgewähr des investierten Beitrags abzüglich bereits geleisteter Renten in Höhe von max. 90 %
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Im Todesfall des VN wird die Rate an den nächsten VN weitergezahlt. Stirbt auch dieser wird das Restkapital an die Erben ausbezahlt. Solange mind. 1 versicherte Person lebt und mind. 1 VN da ist läuft der Auszahlplan weiter (Letztversterbensbasis). |
Garantieverzinsung
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Die Garantieverzinsung ist in der Lebenslangen sofort beginnenden voll garantierten Rente bereits einkalkuliert.
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Jahresdividende wird jährlich neu erklärt. Zur Zeit liegt diese bei 2 % p.a. Nach Zuteilung kann diese nicht mehr zurückgenommen werden. |
Gesamtverzinsung
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Realverzinsung liegt bei ca. 4,5 % bis 5 % p.a.
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Realverzinsung liegt ca. 2 % p.a. über der Individualrente.
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Kapitalwahlrecht
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1.) Es gibt keine Kündigungsmöglichkeit nach der Einzahlung. Die Verfügung über das Kapital ist nicht mehr gegeben. Der Kunde erhält nur die vom Versicherer zugesagte sofort beginnende Lebenslängliche voll garantierte Rente.
2.) Die Rentenhöhe kann nicht verändert werden. |
1.) Jederzeitiges Kapitalwahlrecht, komplett oder teilweise. Der VN kann jederzeit auf das Kapital durch Kündigungen - ganz oder teilweise - zugreifen.
2.) Die Ratenhöhe kann jederzeit verändert (erhöht, verringert oder ausgesetzt) werden. |
Höhe und Dauer der Rente/Entnahme
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Die Rentenhöhe richtet sich nach der Höhe des eingezahlten Kapitals, nach dem Alter des Kunden und wird auf Lebenszeit geleistet. Bei der Individualrente wird zusätzlich noch der persönliche Lebensstandard des Kunden berücksichtigt. Wenn der Kunde z. B. Raucher ist oder das eine oder andere Gebrechen hat wird sich das positiv auf die Höhe der sofort beginnenden Lebenslänglich voll garantierten Rente auswirken da der Versicherer diese Tatsachen zu Gunsten des Kunden bei der Kalkulation der Rentenhöhe berücksichtigt.
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Bei einer Entnahme handelt es sich nicht um eine Leibrente. Entnahmen werden nur solange vom Versicherer geleistet wie auch Kapital vorhanden ist. Entnimmt der Kunde mehr als der unterliegende with-Profits Fonds erwirtschaftet kommt es zum Kapitalverzehr. Wir empfehlen daher zur Zeit die Höhe der regelmässigen Entnahmen auf 5 % p.a. zu begrenzen und mit diesen erst nach ca. 3 Jahren zu beginnen. Sie können jederzeit weitere Entnahmen (unregelmässig) vornehmen.
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Langlebigkeitsrisiko und Gewinn-erwartungen
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Der Versicherer trägt das Langlebigkeitsrisiko des Kunden, muss auf Aktienanlagen in seinen Kapitalanlagen verzichten und ist gezwungen in festverzinsliche Anlagen - auch Staatspapiere - zu investieren. Eine Durchschnittsrendite von über 5 % p.a. (nach 12 Jahren) ist eher unwahrscheinlich.
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Der Versicherer trägt kein Langlebigkeitsrisiko und kann seine Kapitalanlagen an die jeweilige Marktsituation flexibel anpassen. Die Anlagen werden in with-Profit Fonds breit gestreut, z.B. Immobilien, festverzinsliche Anlagen, Staatspapiere, Aktien und Cash. Eine durchschnittliche Rendite (nach 12 Jahren) von über 5 % p.a. ist sehr wahrscheinlich.
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Marktturbulenzen - Sicherheit für das eingesetzte Kapitel
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Das Kapital wird ausschließlich in festverzinsliche Anlagen investiert und diese werden bis zu den jeweiligen Fälligkeiten im Portfolio gehalten, d.h. das Portfolio unterliegt keinen Verkaufs- und Kaufspekulationen. Die Rückstellungen werden nach dem "Asset Liability Matching" Prinzip angelegt, d.h. die Investition der
Rückstellungen erfolgt auf die Art, dass die Zahlungs-verpflichtungen jederzeit und für die gesamte Laufzeit der Rente erfüllt werden können. Das Portfolio besteht aus unterschiedlichen Wert-
papieren (u.a. Bundesanleihen oder Unternehmensanleihen) mit kurz-, mittel- und langzeitigen Laufzeiten. Diese Anlagen unterliegen im Durchschnitt einem AA- Rating.
Nach Liechtensteiner Aufsichtsrecht gilt die Vermögensanlage der Versicherungspolice als ausgesondertes Vermögen bzw. "Sondermasse" (Art. 59a VersAG und Art. 45 der Konkursordnung) und ist dadurch im Konkursfall besonders gesichert. Hier finden Sie die Originalinfo der Quantum hierzu.
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1.) Royal London ist der grösste Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in UK (kein Shareholder value).
2.) Royal London verfügt über ein A- Rating von S&P und Moody´s.
3.) Royal London verwaltet zur Zeit ca. € 39,4 Mrd. mit ca. 3,6 Millionen Kunden weltweit. Ca. 1,4 Millionen Kunden hiervon sind in With-Profits Fonds der Royal London investiert.
4.) Sämtliche Kundenverträge der Royal London sind durch den FSCS
(Financial Services Compensation Sheme) gegen Insolvenz der
Gesellschaft abgesichert (bis GBP 2000 zu 100 % darüber 90 % des
Vertragswertes).
5.) Optional kann die Anlage bei Royal London mit einer Ablaufgarantie und Mindestverzinsung ausgestattet werden (12, 15 oder 20 %).
6.) Das sog. Smoothing Verfahren glättet bzw. federt Marktturbulenzen teilweise ab. In guten Zeiten werden Reserven gebildet welche den Policen in schlechten Zeiten wieder zugeführt werden. Hierdurch treffen die Marktschwankungen die with-Profit Policen der Royal London nicht sofort zu 100 % sondern abgeschwächt.
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Übertragung von Rechten aus dem Vertrag an Dritte
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Das gesamte Kapital wird gegen eine Lebenslängliche sofort beginnende voll garantierte Leibrente eingetauscht. Die Leibrente wird unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände des Kunden berechnet und kann im nachhinein nicht auf andere Personen übertragen werden.
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Das gesamte Kapital steht dem Kunden unter Beachtung der jährlichen Auszahllimits und Kosten jederzeit zur Verfügung und kann beliebig übertragen werden. Monatliche Entnahmen sind nicht Personen bezogen. Entnahmen können jederzeit eingestellt, erhöht oder reduziert werden und die Rechte aus dem Vertrag können auf eine andere beliebige Person übertragen werden.
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Abtretung als Sicherheit z.B. an eine Bank
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Es kann nur die Leibrente an die Bank abgetreten werden. Das ursprünglich einbezahlte Kapital gehört nun dem Versicherer.
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Der Vertrag, und somit das in diesem vorhandene Kapital, kann jederzeit als Sicherheit an z.B. eine Bank abgetreten werden.
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Generationenplanung
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Eine sofort Rente ist immer Personen bezogen. Die Individualrente bietet aber nachstehende zusätzliche Optionen an mit deren Hilfe die Hinterbliebenen mit abgesichert werden können.
1.) Rentengarantiezeit (0 bis max. 10 Jahre): Es kann eine Standardrentenzahlung mit einer Rentengarantiezeit zwischen 0 und 10 Jahren bei Vertragsbeginn gewählt werden. Die Rentenzahlung wird auch dann für den gewählten Zeitraum weitergezalt, wenn die versicherte Person während der Garantiezeit sterben sollte. Wenn die versicherte Person nach Ablauf des garantierten Zeitraumes stirbt, wird die Zahlung der Rente mit Ablauf der Rentengarantiezeit eingestellt.
oder
2.) Rückgewähr / Kapitalschutzoption (0 bis 90 % max.): Es kann bei Vertragsbeginn eine Standardrentenzahlung mit Rückgewähr zwischen 0 % bis max. 90 % gewählt werden. Das bedeutet, dass nach dem Tod der versicherten Person der vereinbarte Prozentsatz der investierten Summe (ohne Zins und nach Abzug aller bereits gezahlter Leistungen) gezahlt wird.
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Allein stehende Person: Bei allein stehenden Personen kann durch Aufnahme nur eines Versicherungsnehmers - der auch gleichzeitig versicherte Person ist - im Antrag dafür gesorgt werden das der Vertragswert im Todesfall dieser Person an eine vorher definierte bezugsberechtigte person ausbezahlt wird.
Mehrere Personen: Über die Letzversterbensbasis mit mehreren VN und VPs kann ein sog. Generationenvertrag gestaltet werden. Das verbleibende Restkapital kann somit im Todesfall oder zu Lebzeiten in einer bei Vertragsabschluss definierten Reihenfolge übertragen werden. Durch eine korrekte Gestaltung nach Letztversterbensbasis können unerwünschte Erbengemeinschaften ausgeschlossen werden. Der Vertrag endet bei Verbrauch des eingesetzten Kapitals oder spätestens bei Tod der letzten versicherten Person. Eine Nachmeldung weiterer versicherter Personen ist jederzeit möglich. So kann der Vertrag - zumal keine feste Laufzeit im Vertrag verankert ist - theoretisch über ganze Generationen hinweg existent bleiben.
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Versteuerung
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Die Rente wird mit dem günstigen Ertragsanteil, der Altersabhängig ist, versteuert.
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1.) Entnahmen nach 12 Jahren Laufzeit und dem vollendeten 60 Lebensjahr:
Hier müssen lediglich 50 % der Erträge welcher in der Entnahme "stecken" mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das restliche Kapital in der LV kann weiter Steuerfrei Erträge ansammeln.
2.) Entnahmen vor 12 Jahren Laufzeit oder vor dem vollendeten 60 Lebensjahr:
Diese müssen mit 25 % (Abgeltungssteuer) versteuert werden. Das restliche Kapital in der Police ist hiervon nicht betroffen und kann weiterhin steuerfrei Erträge ansammeln.
Royal London informiert jeden Kunden der Entnahmen tätigt jedes Jahr über die Höhe ggf. zu versteuernder Erträge.
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Zusätzliche Entnahmen in der Rentenphase
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Nicht möglich. Sie erhalten die Vertraglich vereinbarte Lebenslange sofort beginnende voll garantierte Rente.
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Jederzeit, unter Beachtung der Bedingungen, möglich
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Vorzeitige Kündigung nach Rentenbeginn
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Nicht möglich. Sie erhalten die Vertraglich vereinbarte Lebenslange sofort beginnende voll garantierte Rente. |
Jederzeit, unter Beachtung der Bedingungen, möglich.
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Kapitalzugriff während der Rentehphase
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Nicht möglich. Sie erhalten die Vertraglich vereinbarte Lebenslange sofort beginnende voll garantierte Rente. |
Jederzeit, unter Beachtung der Bedingungen, möglich.
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Leistungen im Todesfall
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Rentengarantiezeit oder Rückgewähr / Kapitalschutzoption (siehe Punkt "Generationenplanung") möglich.
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Im Todesfall der letzten versicherten Person werden 110 % zzgl. eines ggf. vorhandenen Schlussbonus als Todesfallsumme bezahlt. Eine Marktwertanpassung, welche das Kapital während turbulenter oder fallender Märkte reduzieren könnte, findet im Todesfall keine Anwendung.
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