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PrismaBasis

werbung_focus_money_beste_rente_d.jpgStaatlich geförderte Rürup Rente "PrismaBasis"


PrismaBasis - die staatlich geförderte Rürup Rente der PrismaLife ist da!

PrismaLife hat mit der Basis-/Rüruprente PrismaBasis ein neues Highlight entwickelt, an dem Sie in Ihrer Beratung nicht vorbeikommen. Dieses Produkt der PrismaLife vereint die steuerlichen Vorzüge der Rüruprente mit den bekannten und bewährten Vorteilen der PrismaLife wie z.B. Standort- und Kostenvorteile.

PrismaBasis wird auch von Focus Money (Ausgabe 11.07) als beste Rürup Rente Deutschlands genannt. Hier finden Sie den Presseartikel.

Produkthighlights in Kurzform:

- Steuerliche Vorteile in Deutschland
- Hartz IV sicher
- Insolvenzsicher, da kein Gläubigerzugriff
- Liechtensteinisches Versicherungsgeheimnissfub_pb_fff.jpg
- Anlagefreiheit
- Tiefe Kostenquote der PrismaLife
- Bereits ab € 50 Monatsbeitrag
- Zuzahlungen ab € 250,00
- Ablaufmanagement ab dem 55. Geburtstag des Versicherten möglich
- Bis zu 10 Fonds wählbar
- 12 kostenfreie Fondsshift und Fonds-switch pro Jahr
- Top Fondsgesellschaften

Wissenswertes zu Rürup Renten

Zulagen und Steueranreize des Staates -Das bringen Rürup-Policen (Quelle: Cash-Extra, Ausgabe 09/07):


64 % der Basisrenten-Beiträge sind in 2007 als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar
-  Prozentsatz erhöht sich in den nächsten 18 Jahren bis 2025 jährlich um zwei Prozent bis auf 100 % (sogenannte Progression)
Finanzamt erkennt insgesamt maximal 20.000/40.000 € pro Jahr (Singles/Ehepaare) als Beiträge aus der Basisversorgung an
-  Rürup-Renten sind mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar (max. 49 % des Beitrags)
-  In Kombination mit einer Risikolebensversicherung ist angespartes Vermögen vererbbar
Zuzahlung hoher Einmalbeiträge jederzeit möglich

Regelungen des Alterseinkünftegesetzes - So funktioniert das 3-Schichten-Modell

1. Schicht: Steuerbegünstige Basisversorgung
Altersversorgung ohne Möglichkeit freier Vererbbarkeit, Beleihung, Verpfändung, Abtretung oder einmalige Kapitalauszahlung. Auszahlung ist nicht vor dem 60. Geburtstag erlaubt. Beispiele: Gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke, Basisrente (Rürup-Rente)
2. Schicht: Steuerbegünstigte Zusatzversorgung
Hierunter fallen die staatlich geförderte Riester-Rente (nach § 10a EStG) sowie die betrieliche Altersversorgung (insbesondere Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nach § 3 Nr. 63 EStG).
3. Schicht: Sonstige private Kapitalanlagen
Hierzu zählen kapitalbildende Lebensversicherungen (50 bis 100 % Ertragsbesteuerung) und Rentenpolicen mit Kapitalwahlrecht (reduzierte Ertragsanteil-Besteuerung), aber auch alle Formen der Geld- und sonstigen Kapitalanlage