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Direktversicherung PrismaRent DV |
Staatlich geförderte Direktversicherung "PrismaRent DV"
PrismaRent DV - die staatlich geförderte Direktversicherung der PrismaLife ist da!
PrismaLife hat mit der Direktversicherung PrismaRent DV ein neues Highlight entwickelt, an dem Sie in Ihrer Beratung nicht vorbeikommen. Dieses Produkt der PrismaLife vereint die steuerlichen Vorzüge der Direktversicherung mit den bekannten und bewährten Vorteilen der PrismaLife wie z.B. Standort- und Kostenvorteile.
Produkthighlights in Kurzform:
- für sicherheitsorientierte Anleger: mit Beitragsgarantie zum vereinbarten Ende der Aufschubzeit und somit ohne Risiko für den Arbeitgeber
- für risikobewusste Anleger: mit individueller Fondsauswahl aus der grossen PrismaLife Fondspalette z.B. der UK Financial Services Products Fund
- für jedes Alter: Endalter bis zum 100. Lebensjahr frei wählbar
- für jede finanzielle Situation: PrismaRent DV kann als Sparplan oder Einmalbeitrag gezeichnet werden. Zuzahlungen sind ebenfalls möglich.
- Kurz für alle Fälle: PrismaRent DV
Wissenswertes zur Direktversicherung
Betriebliche Altersversorgung (bAV), die von der Firma bezahlt wird, ist im Job mit die wichtigste Nebensache der Welt. Zumindest sehen 61 % der Arbeitnehmer die Betriebsrente als wichtige Nebenleistung ergab eine Studie der Unternehmensberatung Watson Wyatt Heissmann. Der Weg zur Betriebsrente führt meist nur über den Verzicht eines Teils des Barlohns, der dann in eine bAV investiert wird - eine Entgeltumwandlung. Zumeist verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und dem Arbeitnehmer die Versorgungsleistung zu überweisen.
Kapitalerhalt wird garantiert
Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Garantie, dass zur Altersversorgung mindestens die Summe der gezahlten Beiträge zur Verfügung steht (im Tarif PrismaRent DV kann diese Garantie durch eine Beitragsgarantie durch den Versicherer ersetzt werden). Beitragsanteile, die zur Finanzierung vorzeitiger Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsleistungen verwendet werden, sind von der Mindestleistung abzuziehen. Und: Ansprüche auf Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung werden sofort unverfallbar. Das heißt: Arbeitnehmer müssen hier keine Frist mehr einhalten, bis zu der sie beim Firmenwechsel ihre Betriesrente verlieren würden.
Bei der Entgeldumwandlung wird ganz überwiegend auf beitragsorientierte Lösungen gesetzt. Die versprochene Leistung wird also aus einem definierten Beitrag ermittelt. Die Leistung ist nicht vorgegeben sie richtet sich nach der Höhe der Einzahlungen und dem Anlagegeschick des Versicherers bzw. der unterliegenden Fonds.
Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen nicht der ab 2009 geltenden Abgeltungssteuer. Zudem bleibt die bisherige Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bei Entgeltumwandlung erhalten.
Seit 2005 darf bis zu 4 % des Bruttoeinkommens pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung umgewandelt werden.
Um die staatliche Förderung abzuschöpfen, darf die Direktversicherung jedoch nicht von Mitarbeitern individuell abgeschlossen werden, sondern muss zwingend über die Firma laufen und bei Abschlüssen seit 2005 zwingend auf eine Verrentung hinauslaufen. Die Laufzeit muss wenigstens bis zum 60. Lebensjahr reichen.
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